Tappy
30.04.2007, 14:11
Hallo Gemeinde,
heute bei uns in der Tageszeitung:
Den Überholvorgang sofort abzubrechen hat ein Motorradfahrer beim Ausscheren eines vorausfahrenden Autos aus einer Kolonne. Ansonsten trägt der Biker 70 Prozent der Schuld, entschied das Landgericht Potsdam.
Im Vorliegenden Fall hatte eine Autofahrerin den Blinker betätigt und dann zum Überholen angesetzt. Nach Ansicht der Richter hätte der Motorradfahrer hinter ihr die Geschwindigkeit verringern müssen. ( Az: 7 S 167/05 )
Evtl. auf Landstraßen und langer Kolonne noch einigermaßen nachvollziehbar. Aber der geneigte „Dosenlenker“ könnte so etwas immer und in jeder Situation und auf jeder Straße
( auch Autobahn ) umsetzen. Sehr bedenkliches Urteil.:prohibit:
Gruß
Tappy
heute bei uns in der Tageszeitung:
Den Überholvorgang sofort abzubrechen hat ein Motorradfahrer beim Ausscheren eines vorausfahrenden Autos aus einer Kolonne. Ansonsten trägt der Biker 70 Prozent der Schuld, entschied das Landgericht Potsdam.
Im Vorliegenden Fall hatte eine Autofahrerin den Blinker betätigt und dann zum Überholen angesetzt. Nach Ansicht der Richter hätte der Motorradfahrer hinter ihr die Geschwindigkeit verringern müssen. ( Az: 7 S 167/05 )
Evtl. auf Landstraßen und langer Kolonne noch einigermaßen nachvollziehbar. Aber der geneigte „Dosenlenker“ könnte so etwas immer und in jeder Situation und auf jeder Straße
( auch Autobahn ) umsetzen. Sehr bedenkliches Urteil.:prohibit:
Gruß
Tappy